„Kontrolle ist gut, Verantwortung ist besser!“
In Deutschland regelt die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung, wer, wie und mit welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Versicherungskunden betreut. Vereinfacht gibt es 3 Gruppen:
Den Versicherungsvertreter
Dieser vertritt die Interessen einer Versicherungs-Gesellschaft und wird durch Provisionen und Courtagen dieser Versicherungen entlohnt.
Den Mehrfachagenten
Dieser vertritt die Interessen mehrerer Gesellschaften und hat mit diesen Verträge, die seine Tätigkeit und die Höhe der Provision oder Courtage regeln.
Der Makler
Dieser ist Sachwalter des Versicherungsnehmers. Per Gesetz schuldet er daher dem Versicherungsnehmer Besorgung und Auswahl des Versicherungsschutzes. Vergütung erhält der Makler regelmäßig ebenfalls über Provisionen und Courtagen.
Keiner der Vorgenannten erfüllt die Aufgaben eines Controllers, Bewertungskriterien für objektive Bemessungen zu schaffen. Solche Bewertungskriterien, zum Beispiel Qualitätsstandards oder Beschaffungskosten, als zielbezogene oder ergebnisorientierte Steuerungselemente des Einkaufscontrollings obliegen dem Unternehmen oder Unternehmer. Auch Optimierungsmaßnahmen im Beschaffungsprozess werden von den oben Genannten nicht, oder nicht ausreichend wahrgenommen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Aufgabe im Unternehmen selbst übernommen werden muss, evtl. mit Unterstützung eines neutralen Beratungsunternehmens von Außen.
Anhand von Beispielen, Erfahrungsberichten, sowie theoretischen und praktischen Hinweisen wird im Tagesseminar den Teilnehmern vermittelt, wie im Unternehmen ein effizientes Versicherungscontrolling etabliert werden kann, welche Aufgaben der Controller wahrnehmen sollte, und wie, und mit welchen Methoden u.U. die Beschaffungskosten für Versicherungen optimiert werden können.
Ziel des Seminars ist es Sie zu befähigen, das Versicherungscontrolling in Ihrem Unternehmen richtig zu platzieren, Einsparpotentiale zu erkennen und mit Ihrem Makler bzw. Versicherer auf Augenhöhe zu verhandeln.