überschwemmung?
wir sichern ihre bestmögliche entschädigung

Professionelles Großschadenmanagement bei Überschwemmungsschäden – vom ersten Anruf bis zur vollständigen Regulierung.

Was ein Überschwemmungsschaden für Sie bedeutet:

Wenn Hochwasser oder Starkregen Ihre Hallen, Lager und Technik flutet, zählt jede Stunde. Während Sie Wasser abpumpen, Waren retten und Ihren Betrieb sichern, verlangt der Versicherer bereits Nachweise, Gutachten und lückenlose Dokumentation – und stellt nicht selten die Deckung infrage.


Die Erfahrung zeigt: Ohne professionelle Unterstützung erhalten Sie nicht die Entschädigung, die Ihnen zusteht.

  • Strittige Deckungsfragen: Überschwemmung, Rückstau oder Grundwasser?
  • Massive Schäden an Warenlager, Maschinen und Gebäudetechnik
  • Zeitdruck bei Trocknung und Sanierung – bei gleichzeitiger Pflicht zur Beweissicherung
  • Ertragsausfall durch Produktionsstillstand und Lieferverzögerungen

Was wir bei einem Überschwemmungsschaden konkret tun:

1. Sofortige Schadensaufnahme

Wir sind innerhalb von 24 Stunden vor Ort, sichern Beweise, bevor Trocknung und Entsorgungsie vernichten, und dokumentieren den Schaden professionell.

2. Abschlagszahlung durchsetzen

Innerhalb der ersten Tage setzen wir eine Abschlagszahlung durch, damit Sie Sanierung und Betrieb finanzieren können.

3. Deckung prüfen und durchsetzen

Elementarbaustein, Rückstauklauseln, Selbstbehalte: Wir prüfen Ihre Verträge, klären die Schadenursache und entkräften Deckungseinwände des Versicherers.

4. Sach- und Ertragsausfall verhandeln

Mit spezialisierten Sachverständigen aus unserem Netzwerk verhandeln wir sämtliche Schadenspositionen – bis zur vollständigen Regulierung.

Millionenschaden reguliert.

WIEGEL-Gruppe: Totalschaden in zweistelliger Millionenhöhe nach Großbrand. Vollständige Übernahme aller Kosten. Wiederaufbau in 12 Monaten.

»Herr Hahn war in dieser schwierigen
Situation ein Glücksfall für uns. Seine Erfah-rung und die professionelle Abstimmung mit der Versicherung haben nicht nur den Sachschaden, sondern auch den Ertrags-ausfall vollständig kompensiert.«

Harald Füchtenbusch, Verwaltungsratsvorsitzender WIEGEL-Gruppe

FAQ – Überschwemmung

Überschwemmung ist in der Regel nur über eine Elementardeckung versichert. Wir prüfen sofort alle Ihre Verträge – oft greifen zusätzlich weitere Deckungen, etwa für Betriebsunterbrechung oder Elektronik.

Die Abgrenzung zwischen Überschwemmung, Rückstau und aufsteigendem Grundwasser ist häufig strittig und entscheidet über die Deckung. Wir klären die tatsächliche Schadenursache mit eigenen Sachverständigen und halten dem Versicherer belastbare Fakten entgegen.

Sie sind zur Schadenminderung verpflichtet – dürfen aber keine Beweise vernichten. Wir koordinieren beides: dokumentierte Beweissicherung und zügige Sanierung, ohne Ihre Ansprüche zu gefährden.

großschaden? wir melden

uns innerhalb von 24 stunden



    – oder –
    direkt anrufen:

    0931 452325-222

    (24 h – Hotline)

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