leitungswasserschäden?
– wir sichern ihre bestmögliche entschädigung
schadensarten
Großschaden-
Management
Professionelles Großschadenmanagement bei Leitungswasserschäden – vom ersten Anruf bis zur vollständigen Regulierung.

Was ein Leitungswasserschaden für Sie bedeutet:
Ein Rohrbruch legt Ihren Betrieb lahm – oft bleibt der Schaden wochenlang unbemerkt und zieht Gebäudesubstanz, Technik und Warenbestände in Mitleidenschaft. Der Versicherer prüft derweil, ob er den Schaden als Verschleiß, Allmählichkeitsschaden oder Obliegenheitsverletzung ablehnen kann.
Die Erfahrung zeigt: Ohne professionelle Unterstützung erhalten Sie nicht die Entschädigung, die Ihnen zusteht.
- Verdeckte Schäden an Gebäudesubstanz, Estrich, Dämmung und Technik
- Abgrenzung versicherter Rohrbruch gegen Verschleiß und Allmählichkeitsschaden
- Einwände wie grobe Fahrlässigkeit oder verletzte Obliegenheiten (z. B. Frostschutz)
- Betriebsunterbrechung durch Trocknung, Sanierung und gesperrte Flächen
Was wir bei einem Leitungswasserschaden konkret tun:
1. Sofortige Schadensaufnahme
Wir sind innerhalb von 24 Stunden vor Ort, veranlassen Leckortung und Beweissicherung unddokumentieren auch verdeckte Schäden professionell.
2. Abschlagszahlung durchsetzen
Innerhalb der ersten Tage setzen wir eine Abschlagszahlung durch, damit Trocknung undSanierung nicht an der Liquidität scheitern.
3. Deckungseinwände entkräften
Verschleiß, Allmählichkeit, Obliegenheiten: Wir kennen die Argumentationsmuster derVersicherer und die aktuelle Rechtsprechung – und halten dagegen.
4. Sach- und Ertragsausfall verhandeln
Mit spezialisierten Sachverständigen aus unserem Netzwerk verhandeln wir sämtlicheSchadenspositionen – bis zur vollständigen Regulierung.
Millionenschaden reguliert.
Herr Hahn war in dieser schwierigen
Situation ein Glücksfall für uns. Seine Erfah-rung und die professionelle Abstimmung mit der Versicherung haben nicht nur den Sachschaden, sondern auch den Ertrags-ausfall vollständig kompensiert.
Harald Füchtenbusch, Verwaltungsratsvorsitzender WIEGEL-Gruppe
FAQ – Leitungswasserschäden
Häufig ja. Entscheidend ist, wann der Schaden objektiv erkennbar war und ob Kontrollpflichten verletzt wurden. Pauschale Ablehnungen wegen „Allmählichkeit“ lassen sich oft entkräften.
Bei versichertem Schaden in der Regel der Versicherer – auch wenn dafür Wände oder Böden geöffnet werden müssen. Wir stellen sicher, dass diese Positionen vollständig anerkannt werden.
Solche Einwände führen selten zum vollständigen Leistungsausschluss. Wir prüfen den Vorwurf, die Vertragsklauseln und die Rechtsprechung – meist lässt sich die Kürzung deutlich reduzieren oder ganz abwenden.