sturm- oder hagelschaden?

wir sichern ihre bestmögliche entschädigung

Professionelles Großschadenmanagement bei Sturm- und Hagelschäden – vom ersten Anruf bis zur vollständigen Regulierung.

Was ein Sturm- oder Hagelschaden für Sie bedeutet:

Abgedeckte Dächer, zerstörte Hallen, beschädigte Photovoltaikanlagen – und durch die offenen Gebäude dringt Regen auf Maschinen und Warenbestände. Sie müssen sofort Notmaßnahmen ergreifen, während der Versicherer bereits Nachweise zur Windstärke und zur Schadenshöhe fordert.


Die Erfahrung zeigt: Ohne professionelle Unterstützung erhalten Sie nicht die Entschädigung, die Ihnen zusteht.

  • Nachweispflicht: Sturm gilt versicherungsrechtlich erst ab Windstärke 8
  • Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser an Technik und Beständen
  • Notabdichtung und Sicherung unter Zeitdruck – ohne Beweise zu gefährden
  • Ertragsausfall durch Produktionsstillstand und beschädigte Betriebsgebäude

Was wir bei einem Sturm- oder Hagelschaden konkret tun:

1. Sofortige Schadensaufnahme

Wir sind innerhalb von 24 Stunden vor Ort, sichern Beweise inklusive Wetterdaten und dokumentieren Haupt- und Folgeschäden professionell.

2. Abschlagszahlung durchsetzen

Innerhalb der ersten Tage setzen wir eine Abschlagszahlung durch, damit Notreparaturen und Betrieb finanziert sind.

3. Folgeschäden vollständig geltend machen

Wassereintritt, Betriebsunterbrechung, Aufräum- und Sicherungskosten: Wir erfassen alle Schadenspositionen – nicht nur den sichtbaren Gebäudeschaden.

4. Sach- und Ertragsausfall verhandeln

Mit spezialisierten Sachverständigen aus unserem Netzwerk verhandeln wir sämtliche Schadenspositionen – bis zur vollständigen Regulierung.

Millionenschaden reguliert.

WIEGEL-Gruppe: Totalschaden in zweistelliger Millionenhöhe nach Großbrand. Vollständige Übernahme aller Kosten. Wiederaufbau in 12 Monaten.

»Herr Hahn war in dieser schwierigen
Situation ein Glücksfall für uns. Seine Erfah-rung und die professionelle Abstimmung mit der Versicherung haben nicht nur den Sachschaden, sondern auch den Ertrags-ausfall vollständig kompensiert.«

Harald Füchtenbusch, Verwaltungsratsvorsitzender WIEGEL-Gruppe

FAQ – Sturm- & Hagelschäden

Über Wetterdienstdaten, Schäden in der Nachbarschaft oder das Schadensbild selbst. Die Rechtsprechung stellt hier keine überzogenen Anforderungen – wir führen den Nachweis für Sie.

In der Regel ja, wenn der Sturm zuerst eine Gebäudeöffnung verursacht hat. Genau diese Kausalkette dokumentieren wir von Anfang an – bevor Aufräumarbeiten sie verwischen.

Gefahrenstellen sichern, Notabdichtung veranlassen, fotografieren – und nichts endgültig entsorgen. Kontaktieren Sie uns: Wir koordinieren Notmaßnahmen und Beweissicherung parallel.

großschaden? wir melden

uns innerhalb von 24 stunden



    – oder –
    direkt anrufen:

    0931 452325-222

    (24 h – Hotline)

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