sturm- oder hagelschaden?
– wir sichern ihre bestmögliche entschädigung
schadensarten
Großschaden-
Management
Professionelles Großschadenmanagement bei Sturm- und Hagelschäden – vom ersten Anruf bis zur vollständigen Regulierung.

Was ein Sturm- oder Hagelschaden für Sie bedeutet:
Abgedeckte Dächer, zerstörte Hallen, beschädigte Photovoltaikanlagen – und durch die offenen Gebäude dringt Regen auf Maschinen und Warenbestände. Sie müssen sofort Notmaßnahmen ergreifen, während der Versicherer bereits Nachweise zur Windstärke und zur Schadenshöhe fordert.
Die Erfahrung zeigt: Ohne professionelle Unterstützung erhalten Sie nicht die Entschädigung, die Ihnen zusteht.
- Nachweispflicht: Sturm gilt versicherungsrechtlich erst ab Windstärke 8
- Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser an Technik und Beständen
- Notabdichtung und Sicherung unter Zeitdruck – ohne Beweise zu gefährden
- Ertragsausfall durch Produktionsstillstand und beschädigte Betriebsgebäude
Was wir bei einem Sturm- oder Hagelschaden konkret tun:
1. Sofortige Schadensaufnahme
Wir sind innerhalb von 24 Stunden vor Ort, sichern Beweise inklusive Wetterdaten und dokumentieren Haupt- und Folgeschäden professionell.
2. Abschlagszahlung durchsetzen
Innerhalb der ersten Tage setzen wir eine Abschlagszahlung durch, damit Notreparaturen und Betrieb finanziert sind.
3. Folgeschäden vollständig geltend machen
Wassereintritt, Betriebsunterbrechung, Aufräum- und Sicherungskosten: Wir erfassen alle Schadenspositionen – nicht nur den sichtbaren Gebäudeschaden.
4. Sach- und Ertragsausfall verhandeln
Mit spezialisierten Sachverständigen aus unserem Netzwerk verhandeln wir sämtliche Schadenspositionen – bis zur vollständigen Regulierung.
Millionenschaden reguliert.
Herr Hahn war in dieser schwierigen
Situation ein Glücksfall für uns. Seine Erfah-rung und die professionelle Abstimmung mit der Versicherung haben nicht nur den Sachschaden, sondern auch den Ertrags-ausfall vollständig kompensiert.
Harald Füchtenbusch, Verwaltungsratsvorsitzender WIEGEL-Gruppe
FAQ – Sturm- & Hagelschäden
Über Wetterdienstdaten, Schäden in der Nachbarschaft oder das Schadensbild selbst. Die Rechtsprechung stellt hier keine überzogenen Anforderungen – wir führen den Nachweis für Sie.
In der Regel ja, wenn der Sturm zuerst eine Gebäudeöffnung verursacht hat. Genau diese Kausalkette dokumentieren wir von Anfang an – bevor Aufräumarbeiten sie verwischen.
Gefahrenstellen sichern, Notabdichtung veranlassen, fotografieren – und nichts endgültig entsorgen. Kontaktieren Sie uns: Wir koordinieren Notmaßnahmen und Beweissicherung parallel.